Weihnachtsbonus Änderung Voraussetzungen ab 14.11.2024
Am 14.11.2024 hat der Gesetzgeber die Zugangsvoraussetzungen abgeändert, um in den Genuss des Weihnachtsbonus zu gelangen. Von nun an können auch Unverheiratete den Bonus beantragen, der zu Lasten lebende Ehepartner ist somit nicht mehr notwendig. Anspruchsberechtigt sind nun alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2024 folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gesamteinkommen 2024 nicht höher als 28.000,00 Euro brutto (Bruttoeinkommen eines Elternteils);
- Die Steuerschuld muss größer sein als die Steuerfreibeträge. Dies bedeutet, dass eine Nettosteuer bezahlt
wird.
- Mindestens ein Kind muss zu Lasten lebend sein.
- Es darf nur ein Elternteil den Bonus beantragen.
Um den Bonus zu erhalten, muss der Beschäftigte einen schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber stellen.