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Haushaltsgesetz 2024

Das Haushaltsgesetz 2024 wurde am 30. Dezember 2023 veröffentlicht und ist am 01. Jänner 2024 in Kraft getreten. Hiermit stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Arbeitsrechts und der Sozialgesetzgebung vor:

 

Reduzierung der Sozialbeiträge zu Lasten der Mitarbeiter

 

Für Mitarbeiter mit einem Gesamteinkommen pro Monat bis zu Euro 1.923,00 beträgt die Reduzierung 7%. Mitarbeiter mit einem Einkommen von Euro 1.923,00 bis Euro 2.692,00 beträgt die Reduzierung 6%. Neu: Die Reduzierung darf für die Berechnung des 13ten Monatsgehalt nicht angewandt werden.

 

Neue Obergrenzen der Befreiung für Fringe Benefits (Naturalentlohnungen)

 

Für das Jahr 2024 wurde die Obergrenze von Euro 258,23 auf Euro 1.000,00 erhöht. Mitarbeiter mit zu Lasten lebenden Kinder wurde die Obergrenze auf Euro 2.000,00 festgelegt.

 

Maßnahmen gegen Naturkatastrophen

 

Das Haushaltsgesetz 2024 hat die Verpflichtung eingeführt Versicherungsverträge zur Deckung von Schäden, verursacht durch Naturkatastrophen, innerhalb 31. Dezember 2024 abzuschließen.

 

Elternurlaub

 

Für Eltern die den Elternurlaub alternativ beanspruchen sieht der Gesetzgeber die Erhöhung der Entschädigung für 1 Monat von 30% auf 80% vor. Dies gilt bis zum sechsten Geburtstag des Kindes. Die Höchstdauer des Elternurlaubes ändert sich allerdings nicht.

 

Beitragsbefreiung für arbeitende Mütter

 

Ab dem 01. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2026 wird erwerbstätigen Müttern von drei oder mehr Kindern mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des jüngsten Kindes eine 100% Beitragsbefreiung der Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten der Mitarbeiterinnen gewährt. Für die Befreiung gilt eine Höchstgrenze von Euro 3.000,00 pro Kalenderjahr. Nur für das Jahr 2024 wird diese Befreiung auch Müttern mit zwei Kindern gewährt, jedoch nur bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes.

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