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Weihnachtsbonus 100,00 Euro

Mit dem Gesetz Nr. 143/2024 wurde für das Jahr 2024 ein Weihnachtsbonus von netto Euro 100,00 eingeführt. Der Bonus wird einmalig zusammen mit dem 13. Monatsgehalt ausgezahlt. Der Arbeitgeber kann den Bonus im Mod. F24 verrechnen.


Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die im Jahr 2024 folgende Voraussetzungen erfüllen:


- Gesamteinkommen 2024 nicht höher als 28.000,00 Euro brutto;


- Die Steuerschuld muss größer sein als die Steuerfreibeträge. Dies bedeutet, dass eine Nettosteuer bezahlt     wird.


- Ehepartner und mindestens ein Kind müssen zu Lasten lebend sein.


- Alleinerziehende mit mindestens einem zu Lasten lebenden Kind (ein Elternteil ist verstorben oder hat das       Kind nicht anerkannt)
 

Um den Bonus zu erhalten, muss der Beschäftigte einen schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber stellen.

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