Haushaltsgesetz 2026
Das Haushaltsgesetz 2026 wurde am 30.12.2025 veröffentlicht und ist am 01. Jänner 2026 in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen sind:
Änderung IRPEF – Steuersätze ab 01.01.2026
Im Rahmen der IRPEF-Reform wird der Steuersatz der zweiten Einkommensstufe von 35 % auf 33 % gesenkt, was zu einer maximalen jährlichen Steuerersparnis von 440 € führt.
Bis 28.000 € 23%
28.001 € - 50.000 € 33%
Über 50.000 43%
Ersatzsteuer auf kollektivvertragliche Lohnerhöhungen
Lohnerhöhungen im Privatsektor, die aufgrund kollektivvertraglicher Erneuerungen im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 beschlossen wurden, werden im Jahr 2026 mit einer pauschalen Steuer von 5 % besteuert. Diese ersetzt die progressive IRPEF sowie die regionalen und kommunalen Zuschläge.
Die Regelung gilt nur für Arbeitnehmer, deren Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit im Jahr 2025 maximal 33.000 € betrugen. Ein Verzicht auf die Ersatzsteuer ist durch eine schriftliche Erklärung möglich.
Ersatzbesteuerung von Produktivitätsprämien
Die verminderte Ersatzbesteuerung für auf Betriebsabkommen beruhende Ergebnis- oder Produktivitätsprämien bleibt aufrecht. Das Haushaltsgesetz sieht für die in den Jahren 2026 und 2027 ausbezahlte Prämien eine besonders vorteilhafte steuerliche Behandlung vor, wonach Prämien bis zu 5.000 € je Arbeitnehmer einer Ersatzsteuer in Höhe von 1 % unterliegen. Die Einkommensgrenze des Vorjahres von 80.000 € bleibt unverändert.
Sektor Tourismus – Besteuerung Nachtarbeit und Überstunden an Feiertagen
Für Arbeitnehmer im Tourismussektor wird vom 1. Januar bis 30. September 2026 ein steuerfreier Zuschlag eingeführt. Dieser beträgt 15 % der Bruttobezüge für Nachtarbeit sowie für Überstunden an Feiertagen. Voraussetzung ist ein Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit von maximal 40.000 € im Jahr 2025. Die Auszahlung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers, wird in der Certificazione Unica (CU) ausgewiesen und vom Arbeitgeber monatlich über das Formular F24 verrechnet.
Elektronische Essensgutscheine – neue Limits
Ab 2026 sind elektronische Essensgutscheine bis 10 €/Tag, Papiergutscheine bis 4 €/Tag und Mensaersatzzahlungen bis 5,29 €/Tag steuerfrei, der darüberhinausgehende Betrag ist steuer- und beitragspflichtig.
Wahl der Zweckbestimmung der Abfertigung
Ab 1. Juli 2026 müssen neu eingestellte Arbeitnehmer innerhalb von 60 Tagen entscheiden, ob ihre Abfertigung im Unternehmen bleibt oder in den Zusatzrentenfonds eingezahlt wird; erfolgt keine Wahl, fließt die gesamte Abfertigung automatisch in einen Zusatzrentenfonds.
Neuregelung der Elternzeit und Krankheit von minderjährigen Kindern
Beide Elternteile können künftig bis zum 14. Geburtstag ihres Kindes Elternzeit nehmen; bei schwerbehinderten Kindern besteht ein Anspruch auf bis zu 3 Jahre verlängerte Elternzeit, und jedes Elternteil darf bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr unbezahlt ein krankes Kind im Alter von 3 bis 14 Jahren betreuen.