Arbeitsdekret 48/2023
Am 1. Mai 2023 wurde von der Regierung das sogenannte „Arbeitsdekret“ Nr. 48/2023 verabschiedet. Dieses Dekret wurde am 04. Mai 2023 im Amtsblatt veröffentlicht und ist somit ab 05. Mai 2023 in Kraft getreten.
Die wichtigsten Neuerungen des Dekrets sind:
Senkung der Sozialbeiträge zu Lasten der Arbeitnehmer um weitere 4% für den Zeitraum vom 01. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023.
Erhöhung der Obergrenze der Naturalentlohnungen im Jahr 2023 auf Euro 3.000,00 für Beschäftigte mit zu Lasten lebenden Kindern.