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Haushaltsgesetz 2025

Das Haushaltsgesetz 2025 wurde am 31. Dezember 2024 veröffentlicht und ist am 01. Jänner 2025 in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen sind:

 

Bargeldlose Zahlung der Spesenrückvergütungen

 

Spesenrückvergütungen müssen ab 01. Jänner 2025 ausschließlich über nachvollziehbare Zahlungsmethoden, wie Kreditkarten, Debitkarten oder Banküberweisungen beglichen werden.

 

Betragsbegünstigung Mütter

 

Ab 01. Januar 2025 wird für selbstständige und lohnabhängige Mütter eine Beitragsbegünstigung eingeführt. Mit einem Durchführungsdekret werden noch die Höhe und die Bestimmungen der Begünstigung geregelt.

 

3 Monate Elternurlaub 80%

 

Ab dem 01.01.2025 können insgesamt drei Monate mit 80% zu Lasten des NISF (INPS) vergütet werden.

 

Steuerbonus und Neuerung der Steuerfreibeträge

 

Die Reduzierung der Sozialbeiträge von 6% bzw. 7% für Arbeitnehmer wurde abgeschafft.  Stattdessen wird ein neuer Steuerbonus eingeführt und die Steuerfreibeträge geändert. Dieser Bonus wird auf dem Lohnstreifen ausbezahlt und mit dem F24 verrechnet. Der Bonus wird wie folgt berechnet:


 - Steuergrundlage bis Euro 8.500,00 = 7,10%

 - Steuergrundlage von Euro 8.500,00 bis 15.000,00 = 5,30%

 - Steuergrundlage von Euro 15.000,00 bis 20.000,00 = 4,80%


Zudem werden die Steuerfreibeträge ab einer Steuergrundlage von Euro 20.000,00 bis 40.000,00 angepasst.


Steuerfreibetrag zu Lasten lebende Kinder

 

Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder können in Zukunft nur mehr unter folgenden Voraussetzungen ausbezahlt werden:


 - Im Alter zwischen 21 und 30 Jahren

 - Kinder über 30 Jahren nur im Falle einer Beeinträchtigung

 - Nicht EU/EWR Bürger können keine Freibeträge für im Ausland lebende Familienmitglieder beanspruchen


Ersatzsteuer Trinkgelder Tourismus


Trinkgelder sind bis zu 30% des Jahreseinkommens steuerbegünstigt. Das Jahreseinkommen im Vorjahr darf Euro 75.000,00 nicht übersteigen. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 5%.


Fringe Benefits - Limits 2025


 - Mitarbeiter ohne Kinder zu Lasten: Euro 1.000,00

 - Mitarbeiter mit Kindern zu Lasten: Euro 2.000,00


Naturalentlohnung (Fringe Benefit) Betriebsfahrzeuge


Ab 2025 wird der Prozentsatz zur Berechnung der Naturalentlohnung bei Betriebsfahrzeugen, die auch privat genutzt werden, geändert:


 - 10% des Konventionalwertes - Reine Elektroautos

 - 20% des Konventionalwertes - Plug-in-Hybrid Fahrzeuge

 - 50% des Konventionalwertes - Reine Verbrennerfahrzeuge


Dies betrifft alle Fahrzeuge die ab dem 01.01.2025 neu zugelassen und den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.






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